Es ist ja nicht so, dass wir keine „hervorragenden“ Entscheidungen erwarten, wenn der Europäische Gerichtshof (EuGH) sich zu einem Urteil zusammenrafft. Aber was sich hier abspielt, übersteigt selbst die schrägsten Erwartungen an juristische Logik. Diesmal ging es um 85 Gramm Cannabis, die einem Österreicher im Paket gefunden wurden – schwerstkriminell! Doch was daraus folgte, klingt eher nach einem absurden Theatersketch als nach seriöser Rechtsprechung.
Das „schwere“ Verbrechen
Es begann ganz harmlos: Ein Paket mit – haltet euch fest – 85 Gramm Cannabis. Ein unscheinbares Kräutlein, das, wie jeder in Deutschland dank Gesundheitsminister Lauterbach weiss, inzwischen als weniger gefährlich gilt als ein Sixpack Bier. In Österreich allerdings gilt das noch als Schwerstverbrechen. Also wurden nicht nur die Hände gerieben, sondern gleich das Smartphone des Verdächtigen beschlagnahmt. Nun könnte man annehmen, dass dieses Handy mit mehr Drogen als der Wiener Prater gefüllt war. Denkste! Die Polizei scheiterte sogar daran, es zu entsperren – was beweist, dass High-Tech und High-Spirit in den Strafverfolgungsbehörden selten Hand in Hand gehen.
Die Verhältnismässigkeit in den Himmel geschossen
Was nun folgt, ist ein Theaterstück der Extraklasse. Da den österreichischen Gerichten der Fall zu heiss war (wahrscheinlich dachten sie, eine grosse Menge an Cannabis wäre schon verdampft), gaben sie ihn an den EuGH weiter. Die Juristen auf europäischer Ebene entschieden, dass man doch wieder einmal eine Grundsatzfrage fällen müsse: Ist das Schnüffelrecht des Staates wichtiger als das Grundrecht des Bürgers auf Schutz seiner privaten Daten?
Die Richter schrieben mit ernster Miene, dass das Durchsuchen eines Smartphones einen „schwerwiegenden oder sogar besonders schwerwiegenden Eingriff“ in die Privatsphäre darstellt. Aber warte mal – keine Sorge! Dieser „schwerwiegende Eingriff“ ist natürlich völlig in Ordnung, wenn der Staat das will. Ist ja logisch, oder? Immerhin könnten diese 85 Gramm den gesamten europäischen Drogenhandel beeinflussen und damit das „Reich der Freiheit, Sicherheit und Recht“ gefährden! Das sagen sie wirklich – der Europäische Gerichtshof meint ernsthaft, dass die Bekämpfung solcher Kleinkriminalität wie 85 Gramm Gras ein „zentrales Element“ sei, um eine Gefahr für die Union zu verhindern.
Und was ist mit den Daten?
Was ist mit dem Schutz personenbezogener Daten, der ja in der EU-Richtlinie 2016/680 festgeschrieben ist? Oh ja, theoretisch hat jeder Mensch in der EU das Recht auf Schutz seiner Daten. Aber, wie es bei unseren lieben EuGH-Richtern immer ist, es gibt Ausnahmen – und zwar für jeden noch so lächerlichen Grund, wenn die Ermittler nur laut genug „Sicherheit!“ schreien. Die Richtlinie legt zwar klar fest, dass staatliche Stellen Daten nur erheben dürfen, wenn es notwendig ist und die Rechte der Bürger gewahrt bleiben müssen, doch dieses Urteil kippt genau das.
Das himmlische Paradox
Die Absurdität des Urteils ist fast nicht zu überbieten. Die Richter sagen erst, dass die „Schwere der Straftat“ der Massstab ist, um Eingriffe in die Privatsphäre zu rechtfertigen. Und im gleichen Atemzug: Aber halt – auch bei kleineren Straftaten, wie eben diesen unglaublichen 85 Gramm Cannabis, kann man ruhig mal alles durchsuchen. Denn: Man will ja nicht die „Gefahr der Straflosigkeit“ riskieren, die angeblich den „Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“ zerstört.
Wie bitte? Also in Deutsch: Jeder Bürger mit einem Smartphone ist verdächtig und muss jederzeit mit einem staatlichen Rundumcheck rechnen, selbst wenn er nur versehentlich beim Bäcker vergessen hat, sein Kleingeld herauszugeben.
Tyrannei im Namen der Sicherheit?
In der EU, die angeblich Werte wie Freiheit und Datenschutz verteidigt, wird die Unschuldsvermutung zu einer unbedeutenden Nebensache degradiert. Mit dem EuGH-Urteil wird die Tür für den totalen Überwachungsstaat weit aufgestossen. Jeder Polizist, jeder Ermittler kann ohne grosse Hürden die intimsten Daten aus deinem Handy ziehen, während du nur blöd guckst. Wieso? Weil du es wagst, in einer „freien und sicheren Union“ zu leben.
Und das alles für 85 Gramm Kraut, das in anderen Ländern wie Deutschland mittlerweile fast so harmlos ist wie Pfefferminztee. Glaubst Du noch immer, der Europäische Gerichtshof sei ein neutraler Hüter der Demokratie? Dann überleg es dir noch mal.
Schweizer im Tiefschlaf
Es ist wirklich erstaunlich: Da gibt es Schweizer, die glauben, dass genau dieser Europäische Gerichtshof (EuGH) als neutraler Schiedsrichter bei Streitigkeiten zwischen der Schweiz und der EU fungieren würde. Dabei ist der EuGH alles andere als neutral. Die sogenannten „bilateralen“ Abkommen sind in Wahrheit nichts anderes als der schleichende Eintritt der Schweiz in die EU-Rechtsordnung – ohne Mitspracherecht. Bei jedem Konflikt steht die Schweiz auf verlorenem Posten, denn der EuGH entscheidet. Und wer glaubt, dass dies zugunsten der Schweiz ausgeht, der lebt in einer Traumwelt.
Die unweigerlichen Probleme:
- Verlust der Souveränität: Bei jedem Streitfall bestimmt der EuGH, was rechtens ist – und das selbstverständlich im Sinne der EU.
- Einseitige Machtverteilung: Der Gerichtshof urteilt aus einer Position der Macht heraus, ohne dass die Schweiz gleichberechtigt gehört wird.
- Rechtsanpassung durch die Hintertür: Wenn der EuGH einmal entscheidet, muss die Schweiz EU-Recht übernehmen – ob es ihr passt oder nicht.
Wer da noch von „bilateralen Abkommen“ spricht, sollte sich das Wort „Tiefschlaf“ als Weckruf zu Herzen nehmen.
Und sowieso, in einer Welt, in der 85 Gramm Gras zu Staatskrisen führen, könnte man meinen, dass die wahren Gefahren dieser Union ganz woanders liegen – zum Beispiel bei Richtern, die jeglichen Bezug zur Realität verloren haben.
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