Volks-Untersuchungs-Kommission (VUK)

Was verstehen wir unter VUK
(Volks-Untersuchungs-Kommission)

Bitte beachte, dass der folgende Text keinen Anspruch auf eine formalrechtliche Beschreibung hat, sondern lediglich den Zweck und die Bedeutung der VUK beschreiben soll.

VUK, kurz und bündig:

Die VUK fungiert als Kontrollinstrument für den Souverän bei der Erfüllung seiner demokratischen Pflichten. Es ermöglicht dem Bürger als Souverän, schnell und effektiv Kontrollmassnahmen zu ergreifen, wenn Anzeichen von Fehlverhalten der Beauftragten auftreten!

Der Souverän hat auch Pflichten. 

In einer echten Demokratie hat der Souverän auch Verantwortung. Er muss die Aktivitäten der Legislative (Gesetzgebung), Exekutive (Regierung und Verwaltung) und Judikative (Rechtsprechung) überwachen. Bei Anzeichen von Fehlverhalten muss der Souverän schnell und effizient eingreifen können.

Jede Unterwanderung der demokratischen Werte muss frühzeitig erkannt und konsequent unterbunden werden können. Dazu benötigt der Souverän wirksame Instrumente.

Volksabstimmungen oder Initiativen haben (sollten) die Aufgabe, die Richtung der Politik vorzugeben. Für schnelles Agieren auf ein Fehlverhalten, z. B. der Beauftragten, haben sich diese Instrumente als zu träge und für spezifische Korrekturen als gänzlich ungeeignet herausgestellt.
Eine Parlamentarische-Untersuchungs-Kommission (PUK) wird äusserst selten und nie gegen sich selber eingeleitet.
Da erstaunt es schon, wenn dem Souverän kein vernünftiges Instrument in die Hände gegeben wurde, um mögliches Fehlverhalten direkt untersuchen zu können.
Welche Gründe mag so wohl dafür geben?

Die Volks-Untersuchungs-Kommission (VUK) ist ein schnelles und äusserst wirksames Kontrollinstrument. Im Gegensatz zur Parlamentarischen-Untersuchung-Kommission (PUK), die nur dem Parlament zur Verfügung steht, ist VUK ein Instrument des Souveräns und steht somit in der Hierarchie über der PUK.

Wenn es Anzeichen von Fehlverhalten bei staatlichen Institutionen, im Parlament, bei Politikern oder staatsnahen Einrichtungen gibt, bei denen der Staat eine Aufsichtspflicht hat, kann der Souverän eine Volks-Untersuchungs-Kommission (VUK) einsetzen. Die VUK besteht aus einer Gruppe besorgter Bürgerinnen und Bürger.

VUK - Das demokratische Kontroll-Instrument für den Souverän 

Zwei Arten von VUK sind möglich.

Einfache-Volks-Untersuchungs-Kommission (EVUK)
Die EVUK kann benutzt werden, um erkennbares zeitkritisches Fehlverhalten auch möglichst zeitnah zu untersuchen. EVUK hat dabei nicht die vollen Kompetenzen wie bei einer GVUK mit Volksabstimmung.

Die EVUK kann bei jeder Kommune eingesetzt werden. Sie benötigt dafür, der Kommune angepasste Anzahl von Unterstützern, welche per Unterschrift, die erforderliche Legitimität der VUK bestätigen.

Wenn Untersuchungen der EVUK ein Fehlverhalten aufzeigen, anschliessend aber kein angemessenes Handeln ergriffen wird, kann die EVUK eine GVUK initiieren. Die erforderliche Volksabstimmung kann dann ohne erneute Unterschriftensammlung unverzüglich eingeleitet.

Grosse-Volks-Untersuchungs-Kommission (GVUK)
Die GVUK wird benutzt, um erkennbare Fehlverhalten gründlich zu untersuchen.

Eine GVUK wird durch eine Volksabstimmung legitimiert. GVUK bekommt dabei die vollen Kompetenzen und alle griffige Instrumente in die Hand, um der Untersuchung, adäquat der Volksabstimmung gerecht zu werden.

Initiieren einer VUK

Ein Bürger oder eine Gruppe von Bürgern initiiert und begründet die VUK und beschreibt ihre Aufgaben. Wenn der Souverän gemäss vorgegebenen Kriterien dem Initiator zustimmt, wird die VUK gemäss den beschriebenen Vorgaben und Aufgaben gebildet.

Damit die VUK ihre Aufgabe ungehindert ausführen kann, werden die VUK vom Staat mit sämtlichen notwendigen Rechten und finanziellen Mitteln ausgestattet.

Es ist wichtig zu verstehen, dass die VUK weder ein Strafgericht noch eine Disziplinarbehörde ist. Stattdessen hat sie das Recht und die notwendigen Befugnisse, beanstandetes Fehlverhalten gründlich zu untersuchen. Diese Untersuchung ist öffentlich und transparent und die VUK ist ausschliesslich dem Volk, dem Souverän, verpflichtet. Die Ergebnisse werden offen dokumentiert und gegebenenfalls an die Exekutive oder Judikative weitergegeben, die damit zum unverzüglichen Handeln verpflichtet wird.

Trotz gegenteiliger Ansichten gewisser Protagonisten hat weder eine Regierung noch eine andere Institution das Recht, die Bildung einer VUK zu verhindern oder störend auf die VUK einzuwirken. Das Volk ist und bleibt der Souverän und darf bei der Ausübung in seiner Aufsichtspflicht nicht behindert werden.

Jedoch sollte die Gründung einer VUK sorgfältig abgewogen werden und nur bei grobem Fehlverhalten in Betracht gezogen werden. Missbrauch oder unüberlegte Gründung einer grossen Anzahl von VUKs müssen vermieden werden.

Um eine VUK zu legitimiert, brauchte es eine bestimmte Anzahl von Unterstützern, die je nach Art der VUK und Grösse der Kommune unterschiedlich gross sein kann.


Warum ist die «VUK», als Kontroll-Instrument für eine funktionierende Demokratie, so wichtig?

Die meisten werden die drei Säulen der Gewaltentrennung kennen.

  • Die Legislative, bestehend aus dem Volk und dem Parlament, ist zuständig für die Gesetzgebung und die Definition von Rechtsnormen. Allerdings darf die Legislative weder Urteile fällen noch die Vollstreckung von Gesetzen durchführen.
  • Die Exekutive ist ausschliesslich für die Durchsetzung der erlassenen Gesetze verantwortlich. Dazu gehören beispielsweise der Bundesrat, der Gemeinderat, die Verwaltung, Staatsanwälte und die Polizei. Sie sind befugt, die Aufgaben, die ihnen von der Legislative übertragen wurden, auszuführen und wenn nötig auch Gewalt anzuwenden. Die Exekutive hat jedoch nicht das Recht, Gesetze zu erlassen oder Urteile zu fällen.
  • Die Judikative ist ausschliesslich für die Rechtsprechung zuständig und darf Urteile nur aufgrund der von der Legislative erlassenen Gesetze fällen. Sie hat jedoch weder das Recht, Gesetze zu erlassen noch Gewalt anzuwenden.

Das Ziel der Gewaltenteilung, die Macht aufzuteilen und zu verhindern, dass eine einzelne Person oder Institution zu viel Macht bekommt.

Soweit die Theorie zur Gewaltentrennung.

In der Realität sieht die Gewaltentrennung etwas anders aus!

  • In der Schweiz z. B. sind Polizei (Exekutive) und Justiz (Judikative) im selben Haus, in ein und demselben Departement, dem Justiz- u. Polizeidepartement, zusammengeschlossen! Alles unter einer Führung notabene.
    Aktuell unter der linken Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider.
  • Richter sind weisungsgebunden.
    Bei Rechtsprechungen nach geltendem Recht, welche aber der gerade vorgegebenen Agenda nicht entsprechen, muss der Richter schon mal mit einer Hausdurchsuchung und einem Vorwurf der Rechtsbeugung vorwerfen lassen.
    Einer der Gründe, warum der deutschen Justiz Befangenheit vorgeworfen wird und ausgestellte internationale Strafbefehle weltweit nicht anerkannt werden.
  • Wenn dem Bundesrat (Exekutive), zur Durchführung einer Agenda gewisse Gesetze   fehlen, wird kurzerhand das Parlament (Legislative) ausgeschaltet oder soweit entmachtet, damit sie der Exekutive bzw. für der gerade geltende Agenda passend, Gesetzte erlassen können. Bei der Gestaltung dieser Gesetzte, ist dann Volksfreundlichkeit oder gar Volksfeindlichkeit kein Kriterium, welche zu beachten wären. 

Es gibt zahlreiche Beispiele für Demokratiedefizite im gesamten DACH-Raum. Die genannten und viele nicht genannten Fälle zeigen deutlich, dass Missbrauchspotenziale nicht nur vorhanden, sondern dass Machtmissbräuche bereits in vollem Gange sind.

Ich möchte an diese Stelle auf die Klagen von Philipp Kruse gegen die Swissmedic, Pascal Najadi gegen Alain Berset oder Renate Holzeisen gegen die EMA und viele weitere, verweisen. Obwohl mit schneller Aufarbeitung viel Leiden und Tote verhindert werden könnten, werden die Klagen, hüben wie drüben, von den Staatsanwälten nicht behandelt und ohne Konsequenzen befürchten zu müssen, in der Schublade verstaut.

Ein weiteres Problem besteht darin, dass viele Mainstream-Medien als Hofberichterstatter fungieren. Ihre Funktionäre deklarieren sie als Wissenschaftler, sprechen ihnen Fachkompetenz zu, die ihnen mitnichten zustehen. Die eigentliche Aufgabe der Medien, die vierte Gewalt, nehmen sie schlicht nicht mehr wahr. Dadurch wird es für die Bevölkerung schwierig, zwischen Propaganda und sachlichen Informationen zu unterscheiden.

Die fatalen Auswirkungen der Klima-Hysterie, der Corona-Plandemie, des Impffanatismus oder der Kriegstreiberei sind überdeutlich an Körper und Geist zu spüren. Zuweilen führt die Volksverdummung ganz konkret zum Tod von Menschen.

Unter dem Corona-Blog oder Politik-Blog findest Du unzählige Beiträge, welche Absurditäten beschreiben die kaum zu glauben sind.

Die PUK hat kein Interesse an einer Aufklärung. Denn Regierung, Politik und Medien haben mitgemacht.

"Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus", besagt ein altes Sprichwort, vielsagend.

Wenn weder Regierung, Politiker noch Medien ein Interesse zur Aufklärung haben, wird in diesem System auch nichts aufgeklärt. Ein eklatantes Fehlverhalten nimmt ungehindert ihren Lauf.
Die Bevölkerung, als Souverän, bleibt dabei aussen vor, muss aber die Schäden in vollem Ausmass tragen. Ohne eine unabhängige Volks-Untersuchungs-Kommission hat die Bevölkerung keine Möglichkeit, umfassende Aufklärungen zu erwirken. 

Die Demokratie wird so, Schritt für Schritt, faktisch abgeschafft. Die vollständige Unterjochung der Bevölkerung durch die Regierung wird zum Faktum und ist nur noch eine Frage der Zeit.


Eine Volks-Untersuchungs-Kommission (VUK), ist für das Aufrechterhalten einer funktionierender Demokratie und für eine freiheitsliebende und unabhängige Bevölkerung, unumgänglich!

Jetzt, nicht erst morgen!



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