Absurd und erschreckend: ein Mordversuch und das Versagen der Justiz
Es gibt Momente, in denen man sich beim Lesen der Nachrichten fragt, ob die Justiz noch ihren eigenen Grundsätzen folgt oder längst zur Bühne absurden Dramas verkommen ist. Gerade bei besonders brutalen Verbrechen, die entsetzlich grausam und ohne jegliche Menschlichkeit verübt wurden, erwarten Bürger klare Urteile. Aber weit gefehlt – was wir hier erleben, ist oft das Gegenteil: Die Täter werden als Opfer stilisiert, und bei einigen Tätern wird dann grosszügig die psychische «Unzurechnungsfähigkeit» ins Spiel gebracht. Im Fall des vierjährigen Kindes, das von einem religiös motivierten Angreifer in Deutschland niedergestochen wurde, erreichte die Absurdität im Gerichtssaal neue Höhen.
Was läuft nur schief in unserem Rechtssystem?
Das unschuldige Opfer – und der Täter als Opfer?
Ein Täter, der einem vierjährigen Kind von hinten (!) mehrere Messerstiche in den Bauch rammt, wird ausgerechnet durch die „göttliche Eingebung“ geleitet. Das Gericht jedoch scheint dies ernst zu nehmen und diskutiert ausführlich, ob man hier überhaupt von Heimtücke sprechen könne. Ein Grundsatz, den selbst der gesunde Menschenverstand bereits bejaht: Ein brutaler Angriff auf ein argloses Kind erfüllt alle Bedingungen einer heimtückischen Tat. Doch nein, hier wird einmal mehr Raum für pseudo-psychologische Auslegungen und religiöse Pseudorechtfertigungen geschaffen. Der Täter, ein Migrant mit psychischer Erkrankung, wird nicht zur Rechenschaft gezogen. Die Begründung? Schuldunfähigkeit.
Doch was heisst „Schuldunfähigkeit“ hier eigentlich? Wird damit nur die Tatsache relativiert, dass jemand, der angeblich in einem religiösen Wahn handelt, also „aus göttlicher Eingebung“ mordet, von seiner Strafe verschont wird?
Ein System, das Täterschutz vor Opferschutz stellt
Die Argumentation, die hier ins Spiel kommt, ist nicht nur fragwürdig, sondern auch ein Frontalangriff auf die Opfer. Ein psychisches Gutachten bescheinigt ihm das Fehlen der Empathie und das Unvermögen, moralische Verantwortung zu übernehmen.
Glück für #Syrer Mohamed, der 4-jährigem Mädchen mit seinem Messer Darm und Magen zerfetzt:
— Hartes Geld (@Hartes_Geld) October 23, 2024
Der schutzsuchende Gläubige muss nicht in den Knast!
Dafür hetzt der Richter gegen die #AfD.https://t.co/BdiO5t18XC
Doch ist das hier wirklich der einzige Grund? Wäre dies ein Deutscher, Schweizer oder Österreicher, der ohne religiöse Motive oder Herkunftshintergrund dasselbe Verbrechen begangen hätte, würde ihm die Gnade der Unzurechnungsfähigkeit genauso gewährt werden?
- Opfer als Nebensache: Ein vierjähriges Kind kämpft nach dem Angriff um sein Leben – eine unschuldige Seele, die für das System anscheinend wenig zählt.
- Täter als Opfer: Gerade bei religiös motivierten Tätern wird der psychische Zustand herangezogen, um Milderung zu erwirken.
- Unzurechnungsfähigkeit im Detail: Ein Phänomen, das oft missbräuchlich verwendet wird, wenn es um Gewaltverbrechen von Personen mit bestimmtem Hintergrund geht.
Absurde Gerichtsausführungen: Was „Heimtücke“ heute bedeutet
"Heimtücke," so das Gericht, verlange ein „bewusstes Ausnutzen der Arglosigkeit“. Also würde das bedeuten, dass das Kind im Vorfeld erst wachgerüttelt hätte werden müssen, um dann bewusst zu verstehen, dass der Angreifer von hinten mit einem Messer zusticht? Die Lächerlichkeit dieser Argumentation entbehrt jeder Logik und lässt Zweifel aufkommen, ob sich einige Richter überhaupt noch ihrer Aufgabe bewusst sind.
Der Begriff der Heimtücke wird hier nicht als Mittel des Opferschutzes angewendet, sondern als ein weiteres Schlupfloch, das dem Täter sogar noch die Möglichkeit gibt, den Opfern ihre Gerechtigkeit zu verweigern. Für die Gesellschaft entsteht dadurch das Bild einer Justiz, die nicht mehr das Volk, sondern den Täter schützt und sich ideologisch eher der vermeintlichen Rehabilitierung krimineller Elemente verpflichtet fühlt.
Schutzbehauptung und göttliche Eingebung: Ein Hohn für die Opfer?
Noch grotesker wird das Ganze, wenn die Verteidigung mit einem Argument auftritt, das der gesunde Menschenverstand sofort als absurd abtun würde: Der Täter, so die Schutzbehauptung, habe nur den ersten Stich bewusst gesetzt – alle weiteren Messerstiche seien auf eine „göttliche Eingebung“ zurückzuführen. Anstatt diese „Erklärung“ als das zu betrachten, was sie ist – eine Farce – nehmen Gericht und Verteidigung sie anscheinend tatsächlich ernst. Dass dieser „göttliche Impuls“ sogar als mildernder Umstand herangezogen wird, ist kaum zu glauben.
Wenn es möglich ist, eine solche Erklärung als „Entschuldigung“ für mehrfachen Mordversuch gelten zu lassen, wirft dies ernste Fragen über die Grundsätze der Strafjustiz auf. Die groteske Logik, die hier ins Spiel kommt, ist erschreckend:
- Schutzbehauptung statt Verantwortung: Die Vorstellung, dass göttliche Eingebungen als Entschuldigung für brutale Gewaltakte herhalten sollen, untergräbt jede ernstzunehmende Justiz.
- Gefährliche Präzedenzfälle: Wenn ein Gericht beginnt, religiöse „Eingebungen“ als mildernden Faktor zu sehen, öffnet es die Türen für endlose Schutzbehauptungen bei Verbrechen.
- Ignorierte Empathie für Opfer: Ein vierjähriges Kind ist lebensgefährlich verletzt – und die Verteidigung argumentiert mit einer göttlichen Eingebung. Für das Opfer und seine Angehörigen ist dies nichts anderes als eine weitere Entwürdigung.
Eine solch groteske Argumentation zeigt, wie tief sich eine geradezu verzerrte Wahrnehmung der Justiz etabliert hat, in der die Täter nicht nur mit mildernden, sondern gar mit absurden Umständen verteidigt werden, während die Opfer völlig im Schatten stehen.
Der Gerichtssaal als Bühne für politische Statements
Als ob das noch nicht genug wäre, wird bei der Urteilsverkündung plötzlich die AfD ins Spiel gebracht. Ein Richter, der das Strafmass herabsetzen will, bedient sich doch tatsächlich dieser Partei als Feindbild, um die Verwerflichkeit seiner Entscheidung zu kaschieren. Statt den Angeklagten wegen der Tragweite seiner Tat und der öffentlichen Sicherheit zur Rechenschaft zu ziehen, wird die AfD verantwortlich gemacht – für was genau eigentlich? Für das brutale Verbrechen? Oder für den Umstand, dass immer mehr Bürger in solche "Täter-befreundeten" Urteilen keinen Schutz für die Gesellschaft mehr sehen? Die Richterschaft verkommt hier zum politischen Akteur, der anstatt Recht zu sprechen, Sündenböcke anprangert, nur um vom eigenen Versagen abzulenken.
Ein kollektives Versagen – wo bleibt die Vernunft?
Es ist kein Geheimnis, dass die Justiz unabhängig sein sollte. Aber diese Unabhängigkeit kann nicht als Freifahrtschein missbraucht werden, um jegliche Vernunft und Gerechtigkeit über Bord zu werfen. Viele Bürger fühlen sich zu Recht von solchen Urteilen verraten und ohnmächtig. Die Justiz wird hier in eine Position gedrängt, die sich selbst völlig entfremdet hat – ein System, das nicht mehr für den Schutz des Volkes da ist, sondern dem Schutz der Täter dient.
Man könnte fast sarkastisch sagen, dass der Richter hier den Titel „Volksrichter“ der besonderen Art verdient. Die „Volksuntersuchungskommission“ (VUK) würde in einem solchen Fall wohl nicht einmal den Ansatz eines Zweifels haben: Die Einberufung wäre gerechtfertigt, denn hier gilt es, den Spuren eines Justizskandals nachzugehen, der symbolisch für das Versagen eines Systems steht.
Ein System, das Vertrauen verspielt
Wenn Mörder aus religiösem Wahn «entschuldigt» werden und auf Psychiatrien statt ins Gefängnis wandern, während die Opfer und ihre Angehörigen im Dunkeln bleiben, dann ist dies ein Verrat an den Grundwerten eines Rechtsstaats. Die Rechtssprechung in solchen Fällen wird zur Farce, zur Satire und im schlimmsten Fall zur Gefahr. Welcher Bürger kann sich auf ein System verlassen, das seine brutalsten Kriminellen als unschuldige Opfer ihrer eigenen Umstände behandelt?
Insgesamt bleibt nur der Eindruck eines kollektiven Systemversagens, das auf politischer, juristischer und gesellschaftlicher Ebene eskaliert. Während Richter mit politisch gefärbten Kommentaren ihre eigene Position missbrauchen, werden immer mehr Bürger wach. Solche Urteile bringen Menschen nicht nur gegen die Justiz, sondern gegen die gesamte politische Elite auf. Die Frage, ob die Justiz tatsächlich noch „dem Volke“ dient, wie es auf vielen Gerichtstafeln prangt, wird berechtigterweise immer häufiger gestellt.
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