Wenn die EU Schweizer Bürger ächtet – und Bern schweigt
Es gibt Momente, in denen sich entscheidet, ob ein Staat seine Bürger schützt – oder sie preisgibt. Der Fall Jacques Baud ist genau so ein Moment. Und die Schweiz steht dabei an einer Weggabelung, an der Wegschauen keine neutrale Option mehr ist.
Ein ehemaliger Schweizer Oberst, Geheimdienstanalyst, UNO-Mitarbeiter und Autor wird von der Europäische Union auf eine Sanktionsliste gesetzt. Nicht wegen Gewalt, nicht wegen Korruption, nicht wegen nachweisbarer Straftaten. Sondern wegen seiner Analysen, seiner Bücher, seiner öffentlichen Wortmeldungen zum Ukrainekrieg. Kurz: wegen Meinungen.
Dass man diese Meinungen kritisieren kann, ist selbstverständlich. Dass man sie widerlegen, einordnen oder auch scharf zurückweisen darf, ebenso. Doch was hier geschieht, ist etwas grundlegend anderes. Die EU hat sich angemasst, einen Schweizer Bürger politisch zu ächten, wirtschaftlich zu schädigen und faktisch zu isolieren – ohne ordentliches Gerichtsverfahren, ohne Verteidigung, ohne rechtsstaatliche Garantien. Das ist kein Rechtsstaat mehr. Das ist Machtausübung.
Besonders brisant ist dabei: Die Schweiz hat diese neue EU-Sanktionskategorie ausdrücklich nicht übernommen. Nach Schweizer Recht ist Jacques Baud kein Straftäter, kein Sanktionierter, kein Gefährder. Und trotzdem wird er von einer fremden Macht behandelt, als wäre er vogelfrei. Genau hier beginnt das eigentliche Problem. Wenn Schweizer Bürger im Ausland sanktioniert werden können, weil sie politisch nicht genehm sind, und der eigene Staat nicht einmal öffentlich widerspricht, dann ist die viel beschworene Souveränität nur noch ein hübsches Wort auf Papier.
Noch alarmierender ist das mediale Schweigen. Ein solcher Vorgang müsste Schlagzeilen machen, Debatten auslösen, Fragen provozieren. Stattdessen herrscht betretene Stille. Man will offenbar nicht auffallen, nicht anecken, nicht riskieren, in Brüssel als unbequem zu gelten. Doch Demokratie lebt nicht vom Stillhalten. Sie lebt vom Streit, von der offenen Auseinandersetzung und vom Schutz unbequemer Stimmen.
Einzelfall? Mitnichten, es ist ein Präzedenzfall.
Der Fall Baud ist deshalb kein Einzelfall, sondern ein Präzedenzfall. Heute trifft es einen ehemaligen Offizier mit internationaler Bekanntheit. Morgen kann es Journalisten treffen, Wissenschaftler, Aktivisten oder ganz normale Bürger, die es wagen, von der offiziellen EU-Linie abzuweichen. Wer glaubt, das habe mit ihm nichts zu tun, verkennt die Dynamik. Repressive Instrumente werden nie für einen einzigen Fall geschaffen. Sie werden geschaffen, um benutzt zu werden.
Umso grotesker wirkt vor diesem Hintergrund die politische Realität in Bern. Während die EU Schweizer Bürger sanktioniert, diskutiert der Bundesrat über neue Verträge, neue Bindungen, neue Abhängigkeiten. Die Schweiz soll sich enger an genau jenen Machtapparat binden, der zeigt, wie wenig ihm Meinungsfreiheit und nationale Eigenständigkeit bedeuten. Man nennt das dann „Stabilität“ oder „Rechtsangleichung“. In Wahrheit ist es eine schleichende Unterwerfung unter ein System, das demokratische Kontrolle zunehmend durch administrative Macht ersetzt.
Dass es auch anders geht, zeigt der Ruf nach einem expliziten Schutz für Schweizer Bürger vor solchen EU-Sanktionen. Der zustimmenswerte Appell auf Patriot Petition bringt es auf den Punkt: Ein souveräner Staat hat die Pflicht, seine Bürger vor willkürlichen Sanktionen ausländischer Akteure zu schützen. Das ist kein Extremismus, kein Isolationismus, kein Angriff auf Europa. Es ist staatliche Selbstverständlichkeit.
Der Bundesrat täte gut daran, diesen Fall nicht weiter auszusitzen. Es braucht kein grosses Theater, sondern klare Worte und klare Linien. Die Schweiz muss unmissverständlich festhalten, dass Meinungsäusserungen von Schweizer Bürgern nicht von fremden Machtblöcken sanktioniert werden dürfen. Und sie muss ebenso klar sagen, dass weitere vertragliche Bindungen an die EU solange unverantwortlich sind, wie solche antidemokratischen Praktiken toleriert oder gar normalisiert werden.
Der Fall Jacques Baud ist ein Testfall. Nicht für ihn – sondern für die Schweiz. Besteht sie darauf, ein souveräner Rechtsstaat zu sein, der seine Bürger schützt, auch wenn sie unbequem sind? Oder akzeptiert sie stillschweigend, dass Brüssel definiert, welche Meinungen noch erlaubt sind?
Die Antwort auf diese Frage wird weit über diesen einen Namen hinausreichen. Denn eines ist sicher: Wenn Worte sanktioniert werden, ist die Freiheit bereits in Gefahr. Und wenn der eigene Staat dazu schweigt, dann ist sie es erst recht.
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