8. November, 2021 - Neues in der Corona-Hysterie

Bundesverfassung – ade!

Leserbrief: 

Bei der letzten Revision der Bundesverfassung im Jahre 2000 kam es – bewusst, oder unbewusst, auf jeden Fall für die meisten unbemerkt - zu einem fatalen Abbau der demokratischen Instrumente für die BürgerInnen. Federführend waren die Kommissionen des National- und Ständerates, welche die Revision kraft ihrer vermeintlichen Fachkompetenz vorgekaut und schliesslich dem Pöbel drei Mal zur Abstimmung vorgelegt haben. Der hat zwar zugestimmt, aber nicht verstanden, worum es geht, bzw. als Folge der grassierenden Wohlstandsverwahrlosung die Dramatik der Sache schmerzlich ignoriert (ich schliesse mich ein).

In der Bundesverfassung Version 1998 war folgender Artikel noch vorhanden:

Art. 113. Das Bundesgericht urteilt ferner:

  1. über Kompetenzkonflikte zwischen Bundesbehörden einerseits und Kantonalbehörden andererseits;
  2. über Streitigkeiten staatsrechtlicher Natur zwischen Kantonen;
  3. über Beschwerden betreffend Verletzung verfassungsmäßiger Rechte der Bürger sowie über solche von Privaten wegen Verletzung von Konkordaten und Staatsverträgen.

Vorbehalten sind die durch die Bundesgesetzgebung näher festzustellenden Administrativstreitigkeiten.
In allen diesen Fällen sind jedoch die von der Bundesversammlung erlassenen Gesetze und allgemein verbindlichen Beschlüsse sowie die von ihr genehmigten Staatsverträge für das Bundesgericht massgebend.

Link zur alten Bundesverfassung: http://www.verfassungen.ch/verf74-i.htm

Der ganze Artikel 113. wurde bei der Revision 2000 ersatzlos gestrichen.

Der heute gültige Art. 190 festigt die Absicht der Streichung:

Art. 190. Massgebendes Recht
Bundesgesetze und Völkerrecht sind für das Bundesgericht und die anderen rechtsanwendenden Behörden massgebend.

Die Kombination aus der Streichung von Art. 113., insbesondere von Absatz 3. und dem heutigen Art. 190 lässt deshalb den lapidaren Schluss zu: die Bundesverfassung ist nicht mehr rechtsmassgebend - und niemand scheint das zu interessieren!

Will heissen: Behördliche Verstösse gegen die zwar noch schön aufgelisteten Verfassungsrechte der BürgerInnen können von ebendiesen nicht mehr eingeklagt werden! Höchstes Recht ist nicht mehr die Bundesverfassung, sondern die Bundesgesetzte. Deshalb ist es beispielsweise möglich, das 5G-Netz entgegen dem massiven Widerstand der Bevölkerung per Bundesratsbeschluss (NIS-Verordnung) durchzuboxen und auf der Bundesverfassung basierenden Einsprachen locker als nichtig zu erklärt. Gleiches gilt beim Corona-Gesetz.

Leider besteht ein unappetitlicher Verdacht: im Jahre 2000 haben in Bern sämtliche Räte und Parteien den Souverän derart hinters Licht geführt, dass die BürgerInnen ahnungslos zustimmten, das höchste politische Gut, ihre eigenen Verfassungsrechte, amputieren zu lassen. Die Räte müssen dies in voller Absicht geplant und umgesetzt haben - gegen diejenigen Leute, von welchen sie den Lohn beziehen und von denen sie vertrauensvoll gewählt wurden!

Das ist starker Tobak und lässt einen leer schlucken. Damit wäre a) Alarmstufe Rot erreicht, und b) vieles, was heute politisch vor sich geht, zunehmend nachvollziehbarer.

Abhilfe:
Verfassungsinitiative, um einen neuen Artikel im Sinne von Art. 113. 3. wieder einzuführen
oder
Verfassungsinitiative zur Etablierung eines Verfassungsgerichtes

Von den politischen Parteien kann kaum mit Unterstützung gerechnet werden: die einen wollen auf Teufel komm raus ins bundesrätliche Machtzentrum, die andern verteidigen die exponiertesten Bundesratssitze mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln (auch unethischen), wiederum andere sind vor allem mit ihrem C beschäftigt (C in allen Mutationsvarianten) und dann gibt es noch Parteien, denen die polizeilichen Massnahmen zur Terrorbekämpfung zu wenig weit gehen (obwohl diese bereits umfassend sind und gegen die eigene Bevölkerung gerichtet sein können - und teilweise schon werden).

Am besten erinnern wir uns wieder an das, was wir in der Schule gelernt haben:
die Geschichte mit dem Rütlischwur... 

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