Abstimmung vom 8. März 2026: Bargeld retten oder digitale Total-Kontrolle akzeptieren?

Hand mit Schweizer Franken vor Alpenkulisse im Kontrast zu digitaler Überwachung mit Gesichtserkennung, QR-Codes und CBDC-Symbolen zur Abstimmung vom 8. März 2026.
Mittwoch, 18. Februar 2026
Demokratie Wächter

Hinweis: Dieser Artikel wurde Inspiriert von YouTuber «voGune» mit dem Video "Bargeld-Initiative: Schutz vor digitaler Kontrolle?" Das Video zeigt eindrücklich, wie weit die digitale Infrastruktur bereits fortgeschritten ist – und weshalb diese Abstimmung weit über eine technische Währungsfrage hinausgeht.

Volksinitiative "Bargeld ist Freiheit"

Am 8. März 2026 entscheidet die Schweiz nicht über Nostalgie. Nicht über Münzenromantik. Nicht über „Bar oder Karte“.

Sie entscheidet darüber, ob physisches Geld als eigenständiger Bestandteil unserer Ordnung unmissverständlich in der Verfassung abgesichert wird – oder ob man sich auf politische Zusicherungen verlässt, die juristisch offen formuliert sind.

Der Bundesrat erklärt, die Initiative sei unnötig. Bargeld sei nicht gefährdet. Man garantiere die Versorgung bereits heute. Die bestehenden Regelungen hätten sich bewährt.

Doch genau hier beginnt das Problem.

Wenn Bargeld angeblich nicht gefährdet ist, weshalb wehrt man sich dann so entschieden gegen eine präzise, physisch definierte Verankerung von Münzen und Banknoten in der Bundesverfassung?

Die stille Transformation des Geldsystems

Geldsysteme verändern sich nicht über Nacht. Sie werden schrittweise umgebaut.

Der Bargeldanteil ist in wenigen Jahren massiv gesunken. Bankfilialen schliessen. Geldautomaten verschwinden. Digitale Bezahlformen werden gefördert – politisch, infrastrukturell, gesellschaftlich. Das ist kein Zufall, sondern genau so gesteuert.

Parallel dazu wurde die digitale Identität beschlossen (e-ID). Transaktionen können künftig eindeutig einer Person zugeordnet werden. Offiziell geht es um Effizienz, Sicherheit, Modernisierung.

Gleichzeitig wird international an digitalen Zentralbankwährungen gearbeitet. Vertreter der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich sprechen offen über die technische Möglichkeit, digitale Währungen programmierbar zu machen. Auch beim Internationaler Währungsfonds ist die Zweckbindung bestimmter Zahlungen kein Tabu, sondern ein diskutiertes Instrument. Die Schweizerische Nationalbank testet seit 2023 digitale Abwicklungsformen im Finanzsystem.

Niemand behauptet, morgen werde in der Schweiz programmierbares Bürgergeld eingeführt. Aber die technische Grundlage entsteht.

Und genau in dieser Phase soll auf eine unmissverständliche verfassungsrechtliche Absicherung des physischen Bargelds verzichtet werden? Warum?

Das ist kein Zufall. Das ist eine Richtungsentscheidung.

Wortlaut schlägt politische Absicht

In der politischen Debatte wird gerne beruhigt. Man verspreche doch, Bargeld zu erhalten. Man habe keine Abschaffungspläne. Man wolle nur moderne Entwicklungen berücksichtigen.

Doch vor Gericht zählen keine Interviews. Keine Abstimmungsplakate. Keine Absichtserklärungen.

Vor Gericht zählt der Wortlaut.

Die Initiative verlangt explizit die Verankerung von „Münzen und Banknoten“. Das ist physisch. Materiell. Nicht interpretierbar.

Der Gegenvorschlag spricht vom „Franken“ als Währung und von der Gewährleistung der Bargeldversorgung.

Warum wird hier nicht klar zwischen physischem Geld und möglichen digitalen Varianten unterschieden?

Warum wird nicht explizit „Schweizer Franken (CHF) in Form von Münzen und Banknoten“ festgeschrieben?

In offiziellen Dokumenten wird unsere Währung sonst präzise als CHF oder sFr. bezeichnet. Hier begnügt man sich mit dem allgemeineren Begriff „Franken“.

Juristisch ist das relevant. Ein digitaler eFranken wäre ebenfalls ein Franken. Eine digitale Zentralbankwährung wäre ebenfalls eine Form des Frankens. Ohne präzise Einschränkung bleibt Interpretationsspielraum.

Der Bundesrat wirft der Initiative vor, sie sei zu detailliert. Gleichzeitig bezeichnet er Begriffe wie „genügend Bargeld“ als unklar.

Doch Präzision ist im Verfassungsrecht kein Fehler, sondern Schutz. Und „genügend“ ist kein willkürlicher Begriff, sondern ein politisch justiziabler Auftrag. Er verpflichtet den Gesetzgeber, die tatsächliche Verfügbarkeit sicherzustellen – nicht nur die formelle Existenz.

Flexibilität – für wen?

Die Regierung argumentiert, man brauche flexible Formulierungen, um auf technologische Entwicklungen reagieren zu können.

Flexibilität bedeutet jedoch immer auch Auslegungsspielraum.

Für die Exekutive ist das Gestaltungsspielraum. Für die Bevölkerung ist es ein potenzieller Kontrollverlust.

Die letzten Jahre haben gezeigt, wie schnell Notrecht, Verordnungen und administrative Interpretation Grundrechte tangieren können. Wer glaubt, dass technische Steuerungsmöglichkeiten im Finanzbereich niemals politisch genutzt werden, blendet reale Erfahrungen aus.

Ein System, das Transaktionen personalisiert, speichert, analysiert und potenziell einschränkt, verändert das Machtverhältnis zwischen Staat und Bürger.

Solange Bargeld existiert, existiert ein analoger Raum. Ein Bereich, der nicht in Echtzeit erfasst, bewertet oder automatisiert reguliert werden kann.

Ohne Bargeld existiert dieser Raum nicht mehr. Punkt.

Internationale Entwicklungen zeigen die Richtung

In mehreren Staaten wurden Bargeldobergrenzen eingeführt. In der Europäische Union werden einheitliche Limiten umgesetzt. In Griechenland liegt die Grenze für Barzahlungen bereits bei 500 Euro.

Digitale Zentralbankwährungen wurden in Bahamas, Nigeria und China eingeführt oder getestet.
Das sind keine Gedankenspiele. Das sind regulatorische Realitäten.

Wer behauptet, die Schweiz bewege sich ausserhalb dieser internationalen Dynamik, verkennt die wirtschaftliche und politische Verflechtung unseres Landes.

Gerade deshalb ist eine klare verfassungsrechtliche Absicherung notwendig.

Der Gegenvorschlag als strategische Entschärfung

Der Gegenvorschlag wirkt beruhigend. Er signalisiert: Wir kümmern uns. Wir schützen. Es braucht keine zusätzliche Initiative.

Doch bei genauer Betrachtung schafft er keine neue, klare Absicherung des physischen Bargelds. Ganz im Gegenteil. Er bestätigt bestehende Strukturen – mit offen formulierten Begriffen.

Genau diese Offenheit macht ihn problematisch.
Er schwächt die Initiative politisch, ohne deren zentrale Forderung – die physische Unmissverständlichkeit – zu übernehmen.

Ausführlich hat CH-VUK die juristischen Unterschiede und die möglichen Interpretationsspielräume bereits im Artikel
Wie man Bargeld abschafft, indem man vorgibt, es zu schützen analysiert.

Dort wird deutlich: Der Gegenvorschlag schützt nicht das Bargeld als physische Institution. Er schützt die gegenwärtige Ordnung – inklusive ihrer Interpretationsmöglichkeiten.

Das ist ein fundamentaler Unterschied.

Der Kern der Entscheidung

Es geht nicht darum, ob Du heute bar bezahlst oder nicht, sondern es geht darum, ob Du in Zukunft noch wählen kannst.

Bargeld ist nicht programmierbar. Es kennt keine automatische Sperre, keine Zweckbindung, keine zeitliche Befristung, keine algorithmische Bewertung.

Digitale Systeme hingegen erlauben genau das – selbst wenn diese Möglichkeiten in der Schweiz noch nicht genutzt werden. In einigen Ländern wird es bereits angewendet.

Eine Verfassung muss auch vor zukünftigen politischen Mehrheiten schützen. Sie muss Macht begrenzen, bevor sie missbraucht wird.

Die Initiative schafft eine klare Schranke.
Der Gegenvorschlag lässt Spielraum.

Warum diese Abstimmung grundsätzlicher ist als sie scheint

Geld ist nicht nur Zahlungsmittel. Es ist ein Machtinstrument.

Wer den Zahlungsverkehr kontrolliert, kontrolliert die wirtschaftliche Existenz. In einer vollständig digitalisierten Struktur kann ein Ausschluss technisch innert Sekunden umgesetzt werden.
Der Fall Jacques Baud verdeutlicht diese Problematik: Er wurde faktisch von der Brüsseler-Administration vom Finanzsystem ausgeschlossen. Zahlungen für Lebensunterhalt und Miete waren nicht mehr möglich – ein Zustand, der in einer analogen Bargeldordnung so nicht durchsetzbar gewesen wäre.

Eine Gesellschaft, die ausschliesslich digital zahlt, ist vollständig systemabhängig: von Strom, Infrastruktur, Software und zentraler Steuerung. Fällt eines dieser Elemente aus oder wird es politisch instrumentalisiert, steht der Bürger ohne unmittelbare Ausweichmöglichkeit da – und ist behördlicher Willkür faktisch ausgeliefert.

Bargeld ist das letzte dezentrale Element im Zahlungssystem.
Es mag unbequem wirken. Es ist langsamer. Es ist analog.

Aber genau das ist seine Stärke.

Vielleicht ist es an der Zeit, nicht nur diese Abstimmung, sondern die gesamte Entwicklung der letzten Jahre in einer unabhängigen, volksgetragenen Untersuchung umfassend aufzuarbeiten. Transparenz entsteht nicht durch Beschwichtigung, sondern durch klare Fragen und überprüfbare Antworten.

Schlussfolgerung

Der Bundesrat fordert Vertrauen in offene Formulierungen. Die Initiative fordert eine klare, physische Festschreibung.

Vertrauen ist kein Verfassungsartikel. Präzision hingegen schon.

Wer verhindern will, dass Bargeld schleichend relativiert oder in digitale Varianten überführt wird, braucht eine eindeutige Norm. Keine Beruhigungsklausel.

Die Entscheidung am 8. März 2026 ist deshalb grundsätzlicher, als sie erscheint.

Es geht um die Frage, ob physisches Geld dauerhaft als eigenständiges Element unserer Ordnung verankert wird – oder ob man Interpretationsspielräume schafft, die zukünftige Regierungen nutzen können.

Eine klare Verfassungsnorm bindet.
Ein offener Begriff lässt Spielraum.

Und wer die Entwicklungen der letzten Jahre aufmerksam verfolgt hat, weiss, wie schnell bestehende Spielräume politisch ausgeschöpft werden. Je nach Perspektive kann dies als legitime Machtausübung – oder als politischer Missbrauch – gewertet werden.


Tags


Was Dich auch interessieren könnte

Abstimmung vom 8. März 2026: Bargeld retten oder digitale Total-Kontrolle akzeptieren?
Wenn die Angst verschwindet, beginnt die Freiheit
Ohne Gerechtigkeit keinen Frieden? Eine gefährliche Lüge.
{"email":"Email address invalid","url":"Website address invalid","required":"Required field missing"}
>