Worum es hier wirklich geht
Am 8. März 2026 stimmt die Schweiz über die Volksinitiative „Bargeld ist Freiheit“ ab.
Oder genauer gesagt: Sie stimmt auch über den Gegenvorschlag des Bundes ab.
Und genau dieser Gegenvorschlag ist das eigentliche Problem.
Denn während die Initiative offen und ehrlich sagt, was sie will – Bargeld als Münzen und Banknoten schützen – kommt der Gegenvorschlag als scheinbar vernünftige, kompromissbereite Lösung daher. In Wahrheit ist er ein juristisch sauber verpackter Mogelpack, der genau das Gegenteil ermöglicht.
Dieser Artikel erklärt Dir Schritt für Schritt, warum.
Nicht emotional.
Nicht verschwörerisch.
Sondern anhand von Worten, Recht und Logik.
Der freundliche Einstieg – warum fast alle zuerst nicken
Liest man den Gegenvorschlag oberflächlich, denkt man unweigerlich:
„Ja gut, das klingt doch vernünftig.“
Da ist von Währung die Rede.
Von Versorgung mit Bargeld.
Von staatlicher Verantwortung.
Kein Angriff auf Bargeld. Kein Verbot. Keine Drohung.
Alles wirkt moderat, ausgewogen, staatstragend.
Und genau das ist der erste Trick.
Denn in der Politik – und ganz besonders im Verfassungsrecht – ist nicht entscheidend, wie etwas klingt, sondern was es juristisch bedeutet.
Währung ist nicht Bargeld – auch wenn es so klingt
Beginnen wir mit dem zentralen Begriff des Gegenvorschlags: Währung.
Im Alltag bedeutet das für die meisten Menschen:
- Schweizer Franken
- Münzen
- Banknoten
- Geld im Portemonnaie
Im Recht bedeutet Währung aber etwas völlig anderes.
Juristisch ist Währung lediglich:
das staatlich definierte Geldsystem.
Und dieses Geldsystem kann ganz unterschiedliche Formen annehmen:
- physisches Bargeld
- Buchgeld auf Bankkonten
- elektronisches Geld
- eine digitale Zentralbankwährung (CBDC)
All das ist rechtlich Währung.
Der Begriff sagt nichts darüber aus, ob Du Münzen und Banknoten benutzen kannst.
Er sagt nur, dass es ein offizielles Zahlungsmittel gibt.
Eine vollständig digitale Währung ohne Bargeld wäre also vollständig verfassungskonform, wenn nur von „Währung“ die Rede ist.
„Versorgung mit Bargeld sicherstellen“ – eine extrem weiche Pflicht
Der zweite zentrale Satz im Gegenvorschlag lautet sinngemäss, der Bund müsse die Versorgung mit Bargeld sicherstellen.
Das klingt zunächst stark. Bei genauerem Hinsehen ist es das Gegenteil.
Denn juristisch bedeutet „Versorgung“ lediglich:
- Bargeld existiert irgendwo im System
- Bargeld kann theoretisch bezogen werden
Was dieser Satz nicht garantiert:
- dass Du im Alltag mit Bargeld bezahlen kannst
- dass Geschäfte Bargeld akzeptieren müssen
- dass Banken flächendeckend Bargeld anbieten
- dass Bargeld ohne Hürden nutzbar bleibt
Rechtlich genügt es bereits, wenn Bargeld formell vorhanden ist.
Eine einzige Ausgabestelle pro Region könnte reichen.
Der Alltag der Bevölkerung spielt dabei keine Rolle.
Wie Bargeld verschwinden kann – ohne die Verfassung zu verletzen
Jetzt kommt der entscheidende Punkt.
Mit genau dieser Wortwahl kann Bargeld schrittweise aus dem Alltag gedrängt werden, ohne gegen die Verfassung zu verstossen.
Das funktioniert etwa so:
- Geschäfte dürfen Bargeld ablehnen, „aus Sicherheitsgründen“
- Banken bauen Geldautomaten ab, „aus Kostengründen“
- Bargeldbezüge werden mit Gebühren belegt
- Digitale Zahlungen werden zum Standard erklärt
Am Ende existiert Bargeld noch.
Irgendwo.
Theoretisch.
Und der Staat kann jederzeit sagen:
„Die Versorgung ist ja sichergestellt.“
Juristisch korrekt.
Praktisch wertlos.
Warum die Initiative etwas völlig anderes macht
Die Volksinitiative „Bargeld ist Freiheit“ wählt bewusst einen anderen Weg.
Sie spricht nicht abstrakt von Währung.
Sie nennt explizit Münzen und Banknoten.
Das ist kein sprachliches Detail, sondern eine rechtliche Zäsur.
Denn was konkret benannt ist, kann nicht beliebig umgedeutet werden:
- Münzen sind physisch
- Banknoten sind physisch
- sie sind nicht digital ersetzbar
Damit wird Bargeld nicht nur symbolisch, sondern materiell geschützt.
Warum jedes Wort zählt – besonders vor Gericht
Verfassungsartikel werden von Gerichten wortgetreu ausgelegt.
Nicht nach politischer Absicht.
Nicht nach Medienaussagen.
Nicht nach Broschüren.
Wenn dort „Währung“ steht, urteilt das Gericht über Währung.
Wenn dort „Bargeld, Münzen und Banknoten“ stehen, urteilt es über genau das.
Dieser Unterschied ist Juristen seit Jahrzehnten bekannt.
Dass er hier genutzt wird, ist kein Zufall.
Die entscheidende Frage: Warum überhaupt ein Gegenvorschlag?
Jetzt zur einfachsten und gleichzeitig entlarvendsten Frage:
Warum braucht es einen Gegenvorschlag, wenn angeblich alle Bargeld schützen wollen?
Die ehrliche Antwort lautet:
Weil sie nicht dasselbe schützen wollen.
Wäre das Ziel identisch, hätte der Bundesrat die Initiative unterstützen oder ihren Wortlaut übernehmen können.
Stattdessen legt er einen Text vor, der:
- offen genug ist, um alles zuzulassen
- weich genug ist, um nichts zu verhindern
- und später als demokratische Legitimation dienen kann
Die Dramaturgie des Mogelpacks
Der Gegenvorschlag folgt einer klaren Logik:
1. Harmloser Wortlaut
Niemand fühlt sich angegriffen. Alles klingt vernünftig.
2. Juristische Offenheit
Die Begriffe lassen maximale Interpretation zu.
3. Praktische Folgen
Bargeld wird unpraktisch, teuer, selten.
4. Politische Absicherung
Später heisst es: Das Volk hat zugestimmt.
Das eigentliche Ziel
Der Gegenvorschlag schützt kein Bargeld.
Er schützt staatliche Flexibilität.
Er schafft die perfekte Ausgangslage, um Bargeld später zurückzudrängen –
nicht gegen den Volkswillen,
sondern mit Verweis auf ihn.
Schlussgedanke
Wenn Du am 8. März 2026 über diese Vorlage abstimmst, solltest Du eines klar unterscheiden können:
- Die Initiative will Bargeld sichern.
- Der Gegenvorschlag will Bargeld verwalten.
Und verwalten heisst in der Politik oft:
erst einschränken, dann ersetzen, dann vergessen.
Nicht laut.
Nicht abrupt.
Sondern sauber, juristisch korrekt – und demokratisch abgesegnet.

