Urteil gegen die Organklagen der AfD: Ein Abgesang auf die Demokratie?

Das Bild fragt, ob das Bundesverwaltungsgericht ein Fall für den Verfassungsschutz ist
Donnerstag, 19. September 2024
Demokratie Wächter

Manchmal fragt man sich, ob man noch in einer Demokratie lebt oder ob wir uns längst in einer gut getarnten Oligarchie befinden, bei der die Macht im Hinterzimmer zwischen zwei altbekannten Gruppen ausgemacht wird: der „Ampel-Clique“ und der „Merkel-Bande“. Wie in einem schlechten Theaterstück, in dem die Rollen schon vorab verteilt sind, simulieren sie den demokratischen Prozess. Sie reden von Wahlen, als wären sie fair und offen, aber in Wahrheit bestimmen sie im kleinen Kreis, wer die Strippen zieht. Und während wir uns darüber echauffieren, wird uns eingeredet, dass das doch alles in Ordnung sei. Das ist aber noch nicht das Schlimmste: Das Bundesverfassungsgericht, jene Institution, die eigentlich die letzte Bastion gegen den Missbrauch der politischen Macht sein sollte, scheint mittlerweile Teil dieses Machtkartells zu sein.

Die jüngsten Urteile gegen die AfD und zugunsten des Bundestags lassen stark vermuten, dass das Gericht den Auftrag hat, politisch unangenehme Stimmen – wie die der AfD – zu marginalisieren. Die Frage, ob die Bundesverfassungsgerichte inzwischen ein Fall für den Verfassungsschutz sind, stellt sich immer lauter. Denn was ist schon von einem Gericht zu erwarten, das sich von den Beklagten die Entscheidungen diktieren lässt?

Der Skandal um die Organklagen der AfD

Zwei Organklagen der AfD, die sich gegen das Vorgehen der Bundesregierung und die Geschäftsordnung des Bundestages richteten, wurden vom Bundesverfassungsgericht mit fadenscheinigen Begründungen abgewiesen. In der ersten Klage ging es um den Ausschluss der AfD von der parlamentarischen Kontrolle in den Ausschüssen, während in der zweiten Klage die Geschäftsordnung des Bundestages kritisiert wurde, die Minderheitenrechte faktisch entwertet.

Man sollte meinen, dass eine Partei, die immerhin von Millionen von Bürgern gewählt wurde, ein Recht auf faire Behandlung in der parlamentarischen Arbeit hat. Doch Pustekuchen! Das Bundesverfassungsgericht sah das anders. Die Rechte der Opposition? Nebensächlich. Die Geschäftsordnung? Lässt sich auch mal verbiegen. Es scheint fast, als ob die Richter die demokratischen Spielregeln nach Lust und Laune neu definieren – immer abhängig davon, wem das Urteil schaden oder nützen könnte.

Erster Fall: Die Blockade der AfD in Ausschüssen

Die AfD hatte geklagt, weil sie im Bundestag in verschiedenen Ausschüssen benachteiligt wurde. Normalerweise ist es in einer Demokratie so, dass jede gewählte Partei entsprechend ihrer Stärke im Parlament auch in den Ausschüssen repräsentiert wird. Doch die AfD wurde systematisch aus entscheidenden Positionen herausgedrängt. Besonders betroffen war der Innenausschuss, wo die AfD als grösste Oppositionspartei eigentlich den Vorsitz hätte stellen müssen. Stattdessen wurde dieser Posten durch eine informelle Absprache zwischen den anderen Fraktionen anders besetzt.

Die Begründung des Bundesverfassungsgerichts, warum dies rechtlich in Ordnung sei, ist geradezu lächerlich: Man argumentierte, dass das „Zusammenwirken der Fraktionen“ eine demokratische Praxis darstelle und dass es nicht zwingend notwendig sei, den Vorsitz nach einem bestimmten Proporz zu vergeben. Diese Aussage ist nicht nur ein Schlag ins Gesicht der AfD, sondern auch ein direkter Angriff auf die demokratischen Grundsätze, nach denen Parlamente funktionieren sollen. Wenn Parteien sich untereinander absprechen und Entscheidungen hinter verschlossenen Türen treffen, dann handelt es sich nicht mehr um demokratische Wahlen, sondern um eine inszenierte Farce.

Zweiter Fall: Die Geschäftsordnung des Bundestages

Der zweite Fall ist nicht weniger brisant. Die AfD klagte gegen eine Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages, die ihr nach Auffassung der Partei die Minderheitenrechte entzieht. Es ging konkret darum, dass die AfD als Oppositionspartei stark eingeschränkt wurde, bestimmte parlamentarische Initiativen zu ergreifen. Hier wird eine Regelung so verändert, dass die kleineren Fraktionen praktisch keine Möglichkeit mehr haben, durch Anträge oder Anfragen Gehör zu finden. Auch hier sah das Bundesverfassungsgericht keinen Handlungsbedarf. Es sei im „Ermessen des Parlaments“, solche Änderungen vorzunehmen, hiess es.

Man muss kein politischer Insider sein, um zu erkennen, dass es sich hierbei um einen massiven Eingriff in die demokratischen Rechte der Opposition handelt. Minderheitenrechte sind der Kern jeder Demokratie. Sie sorgen dafür, dass auch die Stimmen gehört werden, die nicht die Mehrheit hinter sich haben. Doch mit diesem Urteil werden die kleineren Fraktionen, und allen voran die AfD, bewusst aus dem demokratischen Prozess herausgedrängt.

Politisch gefärbte Richter und weisungsgebundene Urteile

Es stellt sich die Frage, wie solche Urteile überhaupt möglich sind. Kann man ernsthaft von einer unabhängigen Justiz sprechen, wenn es immer wieder zu politisch motivierten Entscheidungen kommt, die ganz klar darauf abzielen, bestimmte Parteien zu schwächen? Die Besetzung des Bundesverfassungsgerichts ist bekanntermassen politisch beeinflusst. Das bedeutet, dass die Richter nicht nur nach juristischer Qualifikation, sondern auch nach politischer Loyalität ausgewählt werden. Wer auf den richtigen Parteitagungen auftritt und sich entsprechend verhält, hat gute Chancen auf eine Ernennung.

Wie soll man also von solchen Richtern erwarten, dass sie faire Urteile fällen, wenn sie doch politisch befangen und de facto weisungsgebunden sind? Die Urteile des Bundesverfassungsgerichts in den Fällen der AfD lassen jedenfalls kaum Zweifel daran, dass hier nicht objektiv, sondern politisch entschieden wurde. Wenn die Richter bereits vorab wissen, was von ihnen erwartet wird, und dann auch noch brav nach der Pfeife der politischen Akteure tanzen, dann kann man das nicht mehr als unabhängige Rechtsprechung bezeichnen.

Schlussfolgerung: Demokratie in Gefahr?

Die jüngsten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts werfen ein düsteres Licht auf den Zustand der Demokratie in Deutschland. Wenn das höchste Gericht des Landes, das eigentlich die Wächterrolle über die Einhaltung der Verfassung innehaben sollte, selbst Teil des politischen Machtspiels wird, dann steht es schlecht um die Demokratie. Die Unabhängigkeit der Justiz ist einer der wichtigsten Pfeiler einer funktionierenden Demokratie. Doch wenn diese Unabhängigkeit nicht mehr gegeben ist, dann zerbricht das Fundament, auf dem unser Staat aufgebaut ist.

Vielleicht ist es an der Zeit, dass sich die Bürger selbst fragen, ob sie weiterhin bereit sind, solche Machenschaften hinzunehmen. Die Idee einer Volks-Untersuchungs-Kommission (VUK) könnte hier eine Lösung bieten. Denn wenn die institutionellen Wächter der Verfassung versagen, dann liegt es am Volk, seine Rechte zurückzufordern.

Und hier noch ein ironischer Twist:
Die aktuelle Regierung scheint zu vergessen, dass die politischen Verhältnisse sich ändern können – und das schneller, als man denkt. Wenn die AfD eines Tages zur stärksten Kraft wird und die Grünen, SPD und CDU plötzlich in der Rolle der Minderheit stehen, könnte dieses Urteil für sie zum Bumerang werden. Denn wer einmal die Minderheitenrechte beschneidet, darf sich nicht wundern, wenn er bald selbst von seinen eigenen Regelungen eingeholt wird. Vielleicht ist die AfD dann ja so gnädig, und zeigt ihren Gegnern, wie echte demokratische Opposition funktioniert – oder vielleicht auch nicht. Schadenfreude ist ja bekanntlich die schönste Freude!

CH-VUK möchte mit seinen Beiträgen auch auf die immense Bedeutung demokratischer Kontrollwerkzeuge, wie einer VUK (Volks-Untersuchungs-Kommission), hinweisen, die für das Funktionieren einer echten Demokratie unerlässlich sind.

Die grossen Mainstream-Medien verschweigen oft Fakten und Meinungen, die nicht in ihr Narrativ passen – sei es zu Corona, Klima oder anderen Themen. CH-VUK berichtet auch über zensierte Informationen und bietet Fachleuten, die sonst kaum Gehör finden, eine Plattform. Unser Ziel ist es, das strenge Narrativ der System-Medien zu durchbrechen und Dir echte Entscheidungsgrundlagen zu bieten.

Wir folgen dabei strengen Richtlinien für «Fakten-Checking». Jeder Beitrag enthält mindestens eine externe Quelle – anders als bei vielen Mainstream-Medien.

Unser Appell: Nutze verschiedene Quellen, um Dir eine fundierte, eigene Meinung zu bilden. Es erfordert Zeit, aber es ist unerlässlich. Es geht um unsere Familien, unsere Demokratie, unsere Freiheit und unser Leben. Wie das Beispiel der mRNA-Impfung zeigt, kann es dabei buchstäblich um das nackte Überleben gehen.

Informiere Dich umfassend – das ist Deine Verantwortung, insbesondere gegenüber Deinen Kindern und zukünftigen Generationen. Die schmerzhaften Lehren der Vergangenheit, vor allem des letzten Jahrhunderts, dürfen wir dabei nicht vergessen.

Bemerkung:
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Die Frage ist berechtigt: Warum wird überhaupt zensiert? Nur Lügen müssen propagiert werden; Wahrheiten werden argumentiert. Wer zensiert und löscht, hat etwas zu verbergen.

CH-VUK bemüht sich, gelöschte Quellen anderswo zu finden und zu ersetzen – was leider nicht immer gelingt.


Tags

AfD, Bundestag, Bundesverfassungsgericht, Demokratie, Minderheitenrechte, Organklagen, Urteil


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